Sportschützenverein Daxlanden 1962 e.V.

Aufnahme

Wir betreiben den Schießsport als Leistungssport, sowie auch als Breitensport. Von unserem Sportleiter, dem Jugendleiter bzw. deren Mitarbeitern werden Sie im sportlichen Schießen angeleitet und Sie können unter Aufsicht im Team trainieren.

Unsere Anlagen für Sportschießen:
  • 10m Luftgewehr und Luftpistole (beheizte Halle)
  • 25m Sportpistole/ -revolver, Kal. .22 – .45 und Schwarzpulverpistole/ -revolver. Mündungsenergie(E0) bis maximal 2500 Joule
  • 50m Freie Pistole, KK-, Schwarzpulver-, Ordonnanz- u. Unterhebelgewehr. Mündungsenergie(E0) bis maximal 7000 Joule

Sportgeräte: Für Vereinsmitglieder kostenloser Verleih. Nichtmitglieder Euro 5,– je Tag.

Teilnahmemöglichkeiten an:
  • Turnier-/ Rundenwettkämpfen
  • Pokalwettkämpfen
  • Freundschaftswettkämpfen
  • Vereinsmeisterschaften
  • (bei Qualifikation Kreis-, Landes- und Deutsche Meisterschaften)
  • Königsschießen
  • Patenschafts- und Pokalschießen, u.v.a.m.
  • Königsball und andere Veranstaltungen des Vereins ist für Mitglieder ein ermäßigter oder kostenloser Eintritt vorgesehen.
Wer kann Mitglied werden?

Damen und Herren, die in geordneten Verhältnissen leben, auf Antrag. Bei Jugendlichen bis
zum 18. Lebensjahr ist zur Ausübung des aktiven Schießsportes die schriftliche Genehmigung
der Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Vereinsvorstand ist berechtigt ein polizeiliches
Führungszeugnis einzusehen. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.

Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge

Jahresbeiträge (ab 01.01.2020):

  • Erwachsene 120 Euro
  • Partner 65 Euro
  • Jugendliche (bis zum 21. Lebensjahr) 60 Euro
  • Rentner 80 Euro

Einmalige Aufnahmegebühr: 100 Euro (je Einzelmitglied oder Familie)

Aktive Schützen vom 21. bis zum 65. Lebensjahr zahlen zusätzlich eine Standgebühr von
20 Euro/Jahr. Der erste Jahresbeitrag ist gestaffelt nach Eintrittsdatum: Januar – Juni 100%, ab Juli 50%

Aufnahmeantrag

Der Aufnahmeantrag beinhaltet eine sechsmonatige Probezeit. In dieser Zeit wird eine evtl. ablehnende Entscheidung über den Aufnahmeantrag ohne Angabe von Gründen dem/der Antragsteller/in schriftlich mitgeteilt.

Passive Mitglieder sind von der Zahlung der Standgebühr befreit. Schüler, Studenten und
Wehrpflichtige/Ersatzdienstleistende können eine Beitragsermäßigung beantragen. Die finanziellen Beitragspflichten sind im § 11 unserer Satzung detailliert aufgeführt. (Die Satzung ist im nächsten Absatz zu finden.)

Achtung! Neumitglieder müssen, sofern sie noch keine Schießsporterfahrung haben, mit der Luftgewehr/Luftpistolen-Ausbildung beginnen.

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