Mit Vorstandsbeschuss vom 10.12.2018 wurde nachfolgend aufgeführte Regelung für Gastschützen getroffen:
Gastschützen ohne WBK bzw. Sachkundenachweis stehen unsere Schießanlagen an Samstagen von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr und sonntags zwischen 10:00 und 12:00 Uhr zur Verfügung, sofern die Anlagen nicht für Wettkämpfe benötigt werden.
Gastschützen mit WBK können auch donnerstags von 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr, sowie samstags und sonntags, in Begleitung eines Vereinsmitgliedes das gemäß §27 WaffG, i.V. m. AWaffV zur Stan-
daufsicht berechtigt ist, die Anlage benutzen. Dieses Vereinsmitglied haftet dafür, dass die geltenden Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Die Standgebühr für Gastschützen wurde auf 10,– Euro festgelegt.